Herzlich Willkommen!
auf der Seite der Solidargemeinschaft VASDA (in Zukunft nur "VASDA" genannt)
VASDA war einst eine lokale Gemeinschaft am Bodensee. Nun bieten wir den Mitgliedern von Solidarbewegungen die Möglichkeit, an der offiziell anerkannten anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nach § 176 SGB V teilzuhaben. Die Solidarbewegung sollte aus einem solidarischen Zusammenschluss lokaler Gemeinschaften zusammengesetzt sein. Die Mitglieder der lokalen Gemeinschaften unterstützen sich dabei in freiwilliger, selbstbestimmter Solidarität. Dabei schränken wir die solidarischen Werte der Solidarbewegung nicht ein und erweitern sie lediglich.
VASDA ist mit dem Schreiben vom Bundesministerium für Gesundheit vom 16. September 2026 gemäß § 176 Absatz 1 SGB V erfolgreich als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt. Siehe auch hier.
Der Ansatz, der hier zum Wohle der eigenen Gesundheit und Vorsorge verfolgt wird, hat mit VASDA eine neue Form gefunden. Zukünftig kann Dich diese auch im Rahmen Deiner Selbstständigkeit oder als freiwillig in einer Krankenkasse Versicherte(r) ansprechen.
Wer schon einer solidarisch organisierten lokalen Gemeinschaft angehört, findet unter → "Was gibt es zu beachten?" einige Infos über die Bedingungen der Mitgliedschaft bei uns und was sich durch sie ändert.